In den fünf Altacher Kindergärten – dem Kinderhaus Kirchfeld, dem Kinderhaus Kreuzfeld, dem KiGa Wichner, KiGa Dorf und dem KiGa Oberdorf – werden Kinder ein bedeutsames Stück in ihrem Leben begleitet. Die Kindergärten betreuen Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt. Diese Einrichtungen gehören zum Sozialzentrum Altach und arbeiten seit vielen Jahren zusammen.

Alle Kinder, die in Altach wohnen und im “Kindergartenalter” sind, bekommen von uns im Frühjahr die Anmeldung zum Kindergarten zugeschickt. Nach der Anmeldefrist erfolgt die Einteilung in die verschiedenen Kindergartenstandorte und die Gruppen. Vor den Sommerferien erhalten Sie dann alle weiteren Informationen zum Kindergartenstart.

Wenn Sie vorhaben nach Altach zu ziehen, oder während des Jahres nach Altach übersiedeln, melden Sie sich bitte im Sozialzentrum Altach, damit wir die Anmeldung und einen Kindergartenplatz für Sie entsprechend organisieren können. Ein Reservierungsblatt für Kindergartenkinder, die nach Altach ziehen, steht unten bei den Downloads zur Verfügung.

 

Aktuelle Infos zur Anmeldung finden Sie bei den aktuellen Neuigkeiten

Informationen zur Kindergarten-Besuchspflicht

Kinder sind zum Besuch eines Kindergartens verpflichtet, wenn sie am 1. September vor Beginn des Kindergartenjahres fünf Jahre alt sind und im Folgejahr schulpflichtig werden. Kinder, die zu diesem Zeitpunkt vier Jahre alt sind und bei denen ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde, sind ebenfalls besuchspflichtig.

Sollten Sie ihr Kind dennoch nicht in den Kindergarten schicken wollen, können Sie hier einen entsprechend Antrag zur Befreiung der Kindergarten-Besuchspflicht stellen.