Geburtsurkunde
Zuständige Stellen:
Für Geburten in Österreich vor dem 1.1.1939:
- Das Pfarramt der Kirchengemeinde Ihres Geburtsortes.
Für Geburten in Österreich ab dem 1.1.1939:
- Jedes Standesamt im Bundesgebiet.
Die Geburtsurkunde (Standesamt) wird bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort ausgestellt, wenn alle Daten bereits im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind.